Überprüfung des Status Ihrer Direktvermarktung (DVM)
1. Bestätigung durch den Netzbetreiber
- Der Start der Direktvermarktung (DVM) wird offiziell durch eine Bestätigung des Netzbetreibers signalisiert. Diese Bestätigung zeigt an, dass Ihre Anlage zur Direktvermarktung freigeschaltet ist und die notwendigen Prozesse angestoßen wurden.
2. Übermittlung von Abrechnungsdaten
- Nach der Bestätigung durch den Netzbetreiber wird die Weitergabe der Abrechnungsdaten durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) an den Messstellenbetreiber (MSB) eingeleitet. Der MSB stellt daraufhin die notwendigen Abrechnungsdaten bereit, die für die Abrechnung der Direktvermarktung erforderlich sind.
3. Monatliche Abrechnung
- Ihre Direktvermarktung wird am Monatsende abgerechnet. Diese Abrechnung erfolgt für den Vormonat, sofern der Messstellenbetreiber die erforderlichen Daten übermittelt hat. Sie erhalten die Abrechnung per E-Mail.
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