Warum muss ein Fernsteuerbarkeittest (FSB) für die Nutzung der Direktvermarktung gemacht werden?

Die verpflichtende Fernsteuerbarkeit von EEG-Anlagen gemäß § 10b des EEG 2021 erfordert, dass Anlagen in der Direktvermarktung über eine technische Einrichtung verfügen, um ihre Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren. Dies soll dazu beitragen, negative Börsenpreise aufgrund hoher Einspeisung volatiler Energieträger zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist entscheidend, um die volle Vergütung während der Vermarktungszeit zu erhalten.

Die Umsetzung erfordert eine gesicherte Kommunikationsschnittstelle zwischen Direktvermarkter und Anlagensteuerung. Die Fernsteuerbarkeit ist wichtig für die Flexibilität von Erneuerbare-Energien-Anlagen und zur Vermeidung negativer Strompreise. Es ist ratsam, die Implementierung frühzeitig anzugehen, um Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden.

Hinweis: In der Regel dauert es bis zu vier Wochen, die Fernsteuerbarkeit einer Anlage herzustellen.