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Die Informationen auf dieser Seite sind nur als erste Orientierungshilfe gedacht, da die Anforderungen bei den verschiedenen Direktvermarktern unterschiedlich sind und daher keine Allgemeingültigkeit besitzen. Sollte dieser Artikel nicht die von Ihnen gewünschten Informationen enthalten, beraten wir Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall.
Anforderungen an die Direktvermarktung (DVM) & Fernsteuerbarkeit (FSB)
Für die Einrichtung der Direktvermarktung gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Steuerbare und auslesbare Erzeugungseinheiten (z.B. Wechselrichter einer PV-Anlage, Generator eines BHKWs, usw.)
- Zugriff auf die Steuerung der Energieerzeugungsanlage (EZA-Steuerung) über WAN (Internet / VPN) mittels eines Routers
- ggf. Zugang zu Zählern / Netzanalysegeräten
Im Rahmen der Fernsteuerbarkeit muss dem Direktvermarkter Folgendes zur Verfügung gestellt werden:
- Möglichkeit zur Steuerung (Abschaltung) der Generatoren
- Messwerte der Anlage...
- ohne Eigenverbrauch:
Nur die Erzeugungsleistung der Erzeugungseinheiten - mit Eigenverbrauch:
Die Erzeugungsleistung der Erzeugungseinheiten und die Leistung am Netzanschlusspunkt (NAP)
- ohne Eigenverbrauch:
Abbildung 1: Messkonzepte
Zähler & Messkonzepte
Für Energieerzeugungsanlagen werden vom Netzbetreiber (NB) stets Zähler vorgeschrieben. Ein Zähler befindet sich immer am NAP und misst somit die Summe aller Erzeugungs- und Verbrauchsmengen im Verhältnis zum Netz. Andere Zähler sind den einzelnen Erzeugungsanlagen direkt vorgeschaltet, sodass sie nur deren Erzeugung messen. Direkt vor den Verbrauchern sind in der Regel keine Zähler angeschlossen. Der Gesamtverbrauch lässt sich aus der Differenz zwischen der erzeugten Gesamtleistung und der am NAP gemessenen Leistung ermitteln. Der NB schlägt Messkonzepte vor, die auf verschiedene Szenarien zugeschnitten sind.
Die vom NB eingesetzten Zähler dienen u.a. der Überwachung der ins Netz ein- bzw. ausfließenden Leistung und der Abrechnung durch ein Energieversorgungsunternehmen (EVU), weshalb diese Zähler umgangssprachlich auch als EVU-Zähler bezeichnet werden. Streng genommen werden sie von einem Messstellenbetreiber (MSB) zur Verfügung gestellt, der jedoch häufig zum NB gehört, weshalb diese Zähler in der Abbildung mit NB gekennzeichnet sind (in Abbildung 1 rot markiert).
Da der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys), landläufig Smart-Meter meter genannt noch nicht vollzogen ist, kommen RLM-Zähler zum Einsatz. Der Kunde hat in der Regel keinen vollen Zugriff auf diese. Lediglich der Abgriff eines S0-Signals wird nach Absprache teilweise gewährt. S0-Signale werden in Form von Zählimpulsen übertragen und haben daher eine vergleichsweise geringe Auflösung. Für DVM sind diese Werte jedoch meist ausreichend.
Wenn eine Erzeugungseinheit (z.B. ein Wechselrichter einer PV-Anlage) selbst Messwerte liefert, können diese oft ebenfalls genutzt werden. Zähler, die zusätzlich zu den vorhandenen Zählern des Netzbetreibers installiert werden und nur die Leistung der Erzeugungseinheiten messen (in Abbildung 1 grün markiert), sind daher für die Fernsteuerbarkeit daher meist nicht erforderlich.
Einspeisebegrenzung, Nulleinspeisung & Abschaltung des Systems
Eine besondere Rolle spielt ein vom Kunden am NAP (in Abbildung 1 blau markiert) installierter Zähler bzw. Netzanalysegerät (NAG) bei Anlagen mit Eigenverbrauch. Wird ein Amperecloud Log verwendet, kann Amperecloud auf Basis der dort ermittelten Messwerte eine Einspeisebegrenzung durchführen. Diese kann u.U. vom Netzbetreiber gefordert werden bzw. muss teils von diesem genehmigt werden. Die oben genannten S0-Signale bieten keine ausreichende Auflösung, um diese Art der Regelung zu realisieren, weshalb dafür ein hochauflösender Zähler bzw. ein NAG nötig ist.
Bei Anlagen ohne Eigenverbrauch ist hierfür kein zusätzlicher Zähler erforderlich, da die Leistung der Erzeugungseinheiten direkt gemessen und begrenzt werden kann, ohne dass die Unbekannte des aktuellen Verbrauchs berücksichtigt werden muss.
Einspeisebegrenzung
Einspeisebegrenzung bedeutet, dass unabhängig von der aktuellen Erzeugung und dem Verbrauch nicht mehr als ein vorgegebener Nennwert an Leistung ins Netz eingespeist wird. Währenddessen kann der Eigenverbrauch weiter bedient werden. Ist der Eigenverbrauch größer als die Erzeugung, kann jederzeit Strom aus dem Netz entnommen werden.
Nulleinspeisung
Die Nulleinspeisung ist ein Sonderfall der Einspeisebegrenzung, bei dem zu keinem Zeitpunkt Strom in das Netz eingespeist werden darf, d.h. der Nennwert ist Null. Das bedeutet, dass die Erzeugungseinheiten nur den Eigenverbrauch decken und darüber hinaus gedrosselt werden.
Abschaltung des Systems durch den Direktvermarkter
Im Rahmen der Direktvermarktung bzw. genauer gesagt der Fernsteuerbarkeit kann die Einspeisebegrenzung eine besondere Rolle spielen. Sendet der DVM einen Befehl zur Drosselung der Anlage auf z.B. 20% (bezogen auf die Nennleistung), gibt es zwei Möglichkeiten, diesen umzusetzen:
- Die Wechselrichter werden auf 20% Leistung begrenzt. Wenn der Eigenverbrauch der Anlage höher ist als die dadurch maximal zur Verfügung stehende Leistung, muss Strom aus dem Netz bezogen werden, auch wenn die Wechselrichter diesen ohne die Begrenzung selber zur Verfügung stellen könnten.
- Der Parkregler kriegt die Vorgabe, die Einspeiseleistung am NAP auf maximal 20% der Nennleistung der Anlage zu reduzieren. Die Wechselrichter können dann beliebig viel Strom produzieren und damit den Eigenverbrauch bedienen, solange die vorgegebene Einspeiseleistung nicht überschritten wird. Die Einspeisebegrenzung erfolgt, indem der Parkregler ständig die durch einen Zähler am NAP gemessene Leistung prüft und die Wechselrichter ggf. nachreguliert.
Um den zweiten Fall umsetzen zu können, sind die oben beschriebenen Voraussetzungen für Zähler zu beachten. Zudem muss das Vorgehen mit dem Netzbetreiber abgesprochen und von diesem schriftlich genehmigt werden.
Im Falle einer Anlage mit Volleinspeisung hat eine Einspeisebegrenzung (je nach Vertragslage und technischen Gegebenheiten) keine Relevanz, da im bilanziellen Sinne zu keinem Zeitpunkt ein Eigenverbrauch stattfindet. Bitte beachten Sie diesbezüglich die vertraglichen Details mit Ihrem Direktvermarkter.
Komplexe Systeme
Nicht selten sind Anlagen wesentlich komplexer aufgebaut als die hier beschriebenen Fälle. Insbesondere sind hier Anlagen mit mehreren separaten Teilerzeugern zu nennen, die unterschiedlich vergütet werden und teilweise eine (bilanzielle) Volleinspeisung und teilweise eine Überschusseinspeisung vornehmen. Die Rolle von Marktlokationen (MaLo) und Messlokationen (MeLo) ist hier entscheidend (siehe unten).
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um den Aufbau Ihres Systems zu besprechen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Konzepte in der Regel nur eine Liste der zu übertragenden Datenpunkte bereitstellen können, nicht aber eine detaillierte Beratung zur Erstellung Ihres Messkonzeptes. Dies ist in Rücksprache u.a. mit dem Anlagenbauer und dem Netzbetreiber zu erledigen.
Messlokation (MeLo)
Eine MeLo ist, vereinfacht ausgedrückt, ein Ort, an dem ein Zähler installiert ist, welcher eine relevante Messung durchführt. Jeder MeLo wird vom Netzbetreiber eine Messlokations-ID (MeLo-ID) zugewiesen, mit der sie identifiziert und einer Marktlokation zugeordnet werden kann.
Marktlokation (MaLo)
Eine MaLo ist nicht unbedingt als physischer Standort, sondern eher als virtueller Punkt zu betrachten. An diesem wird gedanklich in das öffentliche Netz eingespeist. Man spricht auch vom Erfüllungsort. Diese Betrachtung ist jedoch rein bilanzieller Natur. Physikalisch gesehen muss die Energie nicht durch den NAP in Richtung des öffentlichen Netzes fließen, sondern kann direkt von einem Erzeuger zu einem Verbraucher am Standort der Anlage fließen.
Dies lässt sich anhand des in der Abbildung 1 dargestellten Beispiels mit Eigenverbrauch mit den folgenden zwei Szenarien veranschaulichen:
1. Wenn die Anlage zur Volleinspeisung angemeldet ist, befindet sich die MaLo direkt hinter den Erzeugern, noch vor dem Abzweig. Sie befindet sich also an der gleichen Stelle wie die MeLo in Form des Zählers 2. Für diese MaLo ist also nur diese MeLo am Zähler 2 relevant. Der Strom, der vom Verbraucher aufgenommen wird, kann physikalisch gesehen direkt von den Erzeugern kommen, wird aber so abgerechnet, als ob er aus dem Netz bezogen werden würde.
2. Ist die Anlage zur Überschusseinspeisung angemeldet, befindet sich die MaLo am NAP und fällt somit mit Zähler 1 zusammen. Für diese MaLo ist nur die MeLo an Zähler 1 relevant.
Eine MaLo muss nicht unbedingt mit einer MeLo übereinstimmen. In manchen Fällen werden mehrere MeLos für eine MaLo benötigt, die passenden Werte werden dann errechnet.
Weitere Informationen
Die von Amperecloud an das DVM übermittelten Messwerte dienen nicht der Abrechnung, sondern werden nur zu technischen Zwecken benötigt. Amperecloud übermittelt die Messwerte nicht zu Abrechnungszwecken.
Weitere Hilfe benötigt?
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Kontaktieren Sie den Support:
- E-Mail: Senden Sie eine E-Mail an support@amperecloud.com und geben Sie Details zu Ihrem Problem an.
- Telefon: Rufen Sie unseren Kundenservice unter +49 30 6293 77201 an. Unsere Supportzeiten sind Montag bis Freitag, von 9:00 bis 17:00 Uhr (Ortszeit).
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